Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Nutzung der Online-Plattform autogebot.at sowie alle damit zusammenhängenden Vertragsbeziehungen zwischen dem Plattformbetreiber und den registrierten gewerblichen Nutzern (Händlern).

Stand: 29.09.2026

1. Geltung und Begriffe

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der Online-Plattform autogebot.at sowie alle damit zusammenhängenden Vertragsbeziehungen zwischen Amir Al Maytah, Einzelunternehmen, Dr. Bruno Kreisky Str. 50, 2231 Strasshof a. d. Nordbahn, Österreich (im Folgenden "Plattformbetreiber"), und den registrierten gewerblichen Nutzern (Händlern) der Plattform.

autogebot.at ist ausschließlich für gewerbliche Händler zugänglich. Privatpersonen sind von der Nutzung ausgeschlossen. Die auf autogebot.at einsehbaren Fahrzeuginserate stammen von der Partnerplattform ciaoauto.at, auf der Fahrzeugverkäufer (Anbieter) ihre Fahrzeuge einstellen.

Abweichende Geschäftsbedingungen von Händlern gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.2 Begriffsdefinitionen: Im Sinne dieser AGB bedeutet: „Händler" – Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die auf autogebot.at registriert sind und Gebote auf inserierte Fahrzeuge abgeben; „Anbieter" – Fahrzeugverkäufer, die ihr Fahrzeug über die Partnerplattform ciaoauto.at inseriert haben; „Plattform" oder „autogebot.at" – das digitale Auktionssystem samt Website, Nutzerkonto, Dashboard, Gebots- und Verwaltungsfunktionen; „ciaoauto.at" – die Partnerplattform, über die Anbieter Fahrzeuge inserieren; „Inserat" – die auf autogebot.at sichtbare (anonymisierte) Fahrzeugbeschreibung eines Anbieters; „Gebot" – das vom Händler auf autogebot.at abgegebene verbindliche Kaufpreisangebot; „Nutzungsentgelt/Provision" – das bei erfolgtem Kaufvertragsabschluss fällige Entgelt des Händlers an den Plattformbetreiber.

Vertragssprache ist Deutsch.

2. Registrierung und Nutzerkonto

2.1 Zugangsvoraussetzungen: Die Nutzung von autogebot.at setzt eine erfolgreiche Registrierung und Verifizierung als gewerblicher Händler voraus. Voraussetzung ist insbesondere die Vorlage eines gültigen Gewerbescheins oder eines gleichwertigen Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit im Kraftfahrzeughandel.

Der Plattformbetreiber prüft den eingereichten Nachweis und behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Echtheit oder Gültigkeit weitere Unterlagen anzufordern oder die Registrierung abzulehnen. Besteht der Gewerbenachweis nicht mehr oder verliert er seine Gültigkeit, ist der Händler verpflichtet, den Plattformbetreiber unverzüglich zu informieren. Der Plattformbetreiber ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zu sperren.

2.2 Abschluss des Nutzungsvertrags: Die Registrierung ist für Händler kostenlos. Mit Absenden der Registrierung und erstmaliger erfolgreicher Anmeldung kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Das Nutzungsentgelt (Provision) fällt erst bei erfolgtem Kaufvertragsabschluss an (siehe Abschnitt 3).

2.3 Zugangsdaten und Kontosicherheit: Händler haben ihre Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des Kontos an Dritte ist unzulässig. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Plattformbetreiber unverzüglich zu informieren. Für Schäden aus schuldhaft nicht gemeldeten Missbrauch haftet der Plattformbetreiber nicht.

3. Nutzungsentgelt (Provision)

3.1 Entstehung der Zahlungspflicht: Die Registrierung auf autogebot.at ist kostenlos. Ein Nutzungsentgelt (Provision) entsteht ausschließlich dann, wenn über die Plattform ein Kaufvertrag zwischen Händler und Anbieter zustande kommt, d.h. wenn der Anbieter das Gebot des Händlers annimmt.

3.2 Höhe des Nutzungsentgelts: Das Nutzungsentgelt ist ein fester Betrag, der sich nach der Höhe des angenommenen Gebots richtet (Gebührenstaffel). Die jeweils gültige Gebührenstaffel ist unter autogebot.at/gebuehren veröffentlicht und wird zudem für jedes einzelne Fahrzeug im jeweiligen Fahrzeugprofil angezeigt, bevor ein Gebot abgegeben wird.

Durch die Abgabe eines Gebots erklärt der Händler sich damit einverstanden, dass dieses Gebot als Berechnungsgrundlage für das Nutzungsentgelt dient, auch dann, wenn der endgültige Kaufpreis vom Gebotspreis abweicht (z.B. infolge einer Preisanpassung nach Besichtigung).

3.3 Keine Erstattung bei nachträglicher Preisanpassung: Eine nachträgliche Minderung des Nutzungsentgelts aufgrund von Preisanpassungen nach der Besichtigung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Preisanpassung resultiert aus einem vom Plattformbetreiber zu vertretenden Umstand.

3.4 Nicht erstattungsfähig: Das Nutzungsentgelt ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, da die durch den Plattformbetreiber geschuldete Vermittlungsleistung mit dem Vertragsschluss zwischen Händler und Anbieter als erbracht gilt.

3.5 Preise und Zahlungsverzug: Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Entschädigung für Betreibungskosten von 40,00 EUR (§ 458 UGB) in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unbenommen.

4. Ablauf der Auktion und Vertragsschluss

4.1 Fahrzeuginserate: Die auf autogebot.at sichtbaren Fahrzeuginserate stammen von der Partnerplattform ciaoauto.at. Sie enthalten eine Fahrzeugbeschreibung, Fotos und technische Angaben, jedoch keine persönlichen Daten des Anbieters und kein Kennzeichen. Dem Inserat kann ein Mindestpreis hinterlegt sein, der als Orientierung dient.

4.2 Abgabe von Geboten: Registrierte und verifizierte Händler können innerhalb des für das jeweilige Fahrzeug vorgesehenen Auktionszeitraums Gebote abgeben. Gebote sind verbindlich und können nach Abgabe nicht mehr zurückgezogen werden. Mit Abgabe eines Gebots verpflichtet sich der Händler, den Kauf zu den gebotenen Konditionen abzuschließen, sofern der Anbieter das Angebot annimmt.

4.3 Ermittlung des Höchstgebots: Nach Ende des Auktionszeitraums wird das höchste vorliegende Gebot ermittelt und dem Anbieter über ciaoauto.at mitgeteilt.

4.4 Annahme durch den Anbieter: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Höchstgebot anzunehmen. Nimmt er es an, kommt ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Händler mit dem Höchstgebot zustande. Der Plattformbetreiber wird nicht Vertragspartei.

Nimmt der Anbieter das Angebot nicht an oder erklärt er keine Annahme innerhalb der gesetzten Frist, verfällt das Gebot. Der Händler hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Kaufvertragsabschluss. Ein Nutzungsentgelt entsteht in diesem Fall nicht.

4.5 Sichtbarkeit und Kontaktdaten: Während der Auktion sieht der Anbieter die Gebote mit abgekürztem Unternehmensnamen und der Postleitzahl des Händlers. Sobald er ein Gebot annehmen kann, sieht er den vollständigen Unternehmensnamen. Nach Annahme des Gebots erhält der Händler die Kontaktdaten des Anbieters sowie den Kaufvertrag zum Ausdrucken, um die weitere Abwicklung (Besichtigung, Übergabe, Zahlung) zu ermöglichen. E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Händlers gibt der Plattformbetreiber nicht an den Anbieter weiter; die Kontaktaufnahme erfolgt durch den Händler (Abschnitt 5.1).

5. Besichtigung, Abweichungen und Nachverhandlungen

5.1 Pflicht zur Abwicklung nach Gebotsannahme: Nach Annahme seines Gebots durch den Anbieter ist der Händler verpflichtet, die weitere Abwicklung ordnungsgemäß durchzuführen.

  • die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter innerhalb von drei Werktagen nach Kaufbestätigung;
  • die Organisation der Fahrzeugbesichtigung und -abholung zu einem für den Anbieter geeigneten Zeitpunkt;
  • die sorgfältige Begutachtung des Fahrzeugs bei der Besichtigung;
  • die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Anbieter.

5.2 Vorbehalt der Fahrzeugprüfung: Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass das Fahrzeug bei der Besichtigung in seinen wesentlichen Merkmalen den Angaben des Inserats entspricht. Der Händler übernimmt das Fahrzeug nach eigener Prüfung; der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Anbieterangaben.

5.3 Wesentliche Abweichungen: Als wesentliche Abweichungen gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben zum technischen Zustand oder zu bekannten Mängeln, die die Verkehrssicherheit oder Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen;
  • nicht offengelegte Unfall- oder Vorschäden;
  • erhebliche Abweichungen beim Kilometerstand (mehr als 200 km);
  • falsche Angaben zu Baujahr, Modell, Typ oder Ausstattung;
  • optische Mängel, die aus den Fotos nicht erkennbar waren und in der Beschreibung nicht erwähnt wurden.

5.4 Stornierung oder Preisanpassung: Stellt der Händler bei der Besichtigung wesentliche Abweichungen fest, kann er binnen 24 Stunden ab Ende der Besichtigung entweder die Stornierung in Textform gegenüber dem Plattformbetreiber (support@autogebot.at) erklären oder eine sachlich begründete Preisanpassung direkt mit dem Anbieter vor Ort verhandeln und diese anschließend dem Plattformbetreiber in Textform (support@autogebot.at) melden.

Die Meldung einer Preisanpassung muss eine detaillierte Beschreibung der Gründe sowie relevante Nachweise (Fotos, Berichte, sonstige Unterlagen) enthalten und innerhalb von 24 Stunden ab Ende der Besichtigung übermittelt werden.

5.5 Nachweispflicht des Händlers: Macht der Händler Rechte wegen wesentlicher Abweichungen geltend, hat er diese ausreichend zu belegen. Unzureichend begründete Stornierungen oder Preisanpassungsbegehren können vom Plattformbetreiber als nicht gerechtfertigt bewertet werden.

5.6 Kosten der Rückabwicklung: Ist eine Stornierung wegen wesentlicher, vom Anbieter zu vertretender Abweichungen berechtigt, trägt der Anbieter die angemessenen Kosten der Rückabwicklung, soweit gesetzlich zulässig.

5.7 Verhandlungsbeschränkung: Preisverhandlungen sind ausschließlich dann zulässig, wenn nachweisbare Abweichungen vorliegen, die nicht im Inserat angegeben waren. Verhandlungen ohne sachlichen Grund sind unzulässig.

6. Prüfung von Stornierungen und interner Qualitätsmechanismus

6.1 Prüfungsbefugnis: Der Plattformbetreiber ist berechtigt, gemeldete Stornierungen und Preisanpassungsbegehren auf Nachvollziehbarkeit und Rechtfertigung nach Maßgabe dieser AGB zu prüfen.

6.2 Interne Dokumentation: Unzureichend begründete oder wiederholt auffällige Stornierungen sowie Preisanpassungsbegehren können intern dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient ausschließlich internen Qualitätssicherungs- und Missbrauchskontrollzwecken.

6.3 Maßnahmen bei wiederholten Auffälligkeiten: Bei wiederholtem missbräuchlichem Verhalten kann der Plattformbetreiber angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere:

  • Verwarnungen aussprechen;
  • Funktionen einschränken;
  • Konten vorübergehend sperren;
  • das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund beenden.

6.4 Stellungnahmerecht des Händlers: Händler erhalten auf Verlangen Gelegenheit, zu dokumentierten Auffälligkeiten binnen 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform Stellung zu nehmen. Der Plattformbetreiber prüft fristgemäß eingereichte Stellungnahmen sorgfältig und informiert den Händler zeitnah über das Ergebnis.

7. Pflichten der Händler

7.1 Redliches Bieten: Händler dürfen Gebote nur mit ernsthaftem Kaufinteresse und auf Grundlage einer ordnungsgemäßen unternehmerischen Tätigkeit abgeben. Gebote ohne Kaufabsicht sind unzulässig.

7.2 Verbindlichkeit der Gebote: Abgegebene Gebote sind verbindlich und können nicht zurückgezogen werden. Mit Abgabe des Gebots akzeptiert der Händler das Angebot des Anbieters vorbehaltlich der Besichtigungsklausel nach Abschnitt 5 dieser AGB.

7.3 Anzeigepflicht und Umgehungsverbot: Händler sind verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags dem Plattformbetreiber unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, über autogebot.at angebahnte Geschäfte unter Umgehung der Plattform direkt abzuwickeln oder Kontaktdaten außerhalb des Plattformprozesses auszutauschen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Plattformbetreibers unterlaufen werden.

7.4 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Händler sind dafür verantwortlich, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf den gewerblichen Fahrzeugankauf, das Unternehmensrecht und den Verbraucherschutz.

7.5 Aktualität der Profildaten: Händler sind verpflichtet, ihre Profil- und Unternehmensdaten aktuell zu halten und den Plattformbetreiber unverzüglich über Änderungen (insbesondere hinsichtlich des Gewerbescheins) zu informieren.

8. Unzulässige Inhalte und missbräuchliche Nutzung

8.1 Verbotene Verhaltensweisen: Untersagt sind insbesondere:

  • technische Manipulationen an der Plattform;
  • Versuche des unbefugten Zugriffs auf Systeme, Konten oder Daten;
  • automatisiertes Auslesen oder massenhaftes Vervielfältigen von Inhalten ohne Zustimmung;
  • Nutzung der Plattform mit nicht genehmigten technischen Hilfsmitteln;
  • Versand von Schadsoftware oder systembeeinträchtigenden Inhalten.

8.2 Folgen von Verstößen: Bei Verstößen kann der Plattformbetreiber Inhalte entfernen, Funktionen einschränken, Konten sperren und den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bereits entstandene Nutzungsentgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.

9. Meldung und Moderation von Inhalten (DSA)

9.1 Meldemöglichkeit: Alle Nutzer sowie Dritte haben die Möglichkeit, rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte per E-Mail an support@autogebot.at oder über das auf der Plattform bereitgestellte Kontaktformular zu melden. Diese Kontaktstelle gilt auch als Anlaufstelle im Sinne des Digital Services Act.

9.2 Bearbeitung von Meldungen: Der Plattformbetreiber prüft eingegangene Meldungen in einem angemessenen Verfahren ausschließlich durch menschliche Prüfer und trifft erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen.

9.3 Mögliche Maßnahmen: Je nach Schwere, Häufigkeit und Bedeutung des Verstoßes kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Verwarnung des Nutzers;
  • Löschung oder Sperre einzelner Inhalte oder Gebote;
  • Einschränkung der Sichtbarkeit oder Auffindbarkeit;
  • vorübergehende Beschränkung einzelner Funktionen;
  • vorläufige oder endgültige Sperre des Nutzerkontos.

9.4 Endgültige Sperrung: Vor einer endgültigen Sperrung wird, soweit dem Zweck nicht entgegenstehend, eine Warnung ausgesprochen. Bei der Entscheidung werden Schwere, Häufigkeit der Verstöße sowie das Verhältnis zum übrigen Nutzungsverhalten berücksichtigt. Betroffene Händler werden über die ergriffene Maßnahme mit Begründung informiert.

10. Rechte an Inhalten und Plattform

10.1 Nutzungsrechte an der Plattform: Die Plattform einschließlich Aufbau, Design, Quellcode und Datenbankstrukturen ist urheberrechtlich geschützt. Händlern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht eingeräumt, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.

Ohne ausdrückliche Zustimmung ist es unzulässig, wesentliche Teile der Plattform zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder kommerziell zu verwerten. Insbesondere ist das Anfertigen von Screenshots, Kopien und das Herunterladen von Inhalten zum Zweck der Weiterverwertung untersagt.

10.2 Inhalte der Händler: Soweit Händler Inhalte auf der Plattform hochladen (z.B. Nachweisdokumente), räumen sie dem Plattformbetreiber das für den Betrieb erforderliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern und zu verarbeiten.

11. Haftung

11.1 Allgemeine Haftung: Der Plattformbetreiber haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Plattformbetreiber unbeschränkt.

11.2 Keine Haftung für Fahrzeugangaben: Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Anbietern bereitgestellten Fahrzeugangaben. Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der Angaben liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.

11.3 Rolle als Vermittler: Da der Plattformbetreiber nicht Vertragspartei des Kaufvertrags zwischen Händler und Anbieter wird, haftet er grundsätzlich nicht für die Erfüllung dieses Kaufvertrags oder für die Beschaffenheit der gehandelten Fahrzeuge, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

11.4 Verfügbarkeit: Der Plattformbetreiber bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, kann jedoch keine jederzeitige, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit zusichern. Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Weiterentwicklungsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

11.5 Freistellung: Händler verpflichten sich, den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform oder auf unrichtigen Angaben beruhen, soweit der Händler die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

12. Laufzeit, Sperrung und Beendigung

12.1 Vertragsdauer: Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2 Kündigung durch Händler: Händler können ihr Konto jederzeit in den Einstellungen unter "Konto löschen" selbst löschen oder den Nutzungsvertrag in Textform kündigen. Solange eine Auktion oder Verlängerung mit einem Gebot des Händlers läuft, ein Zuschlag oder Kauf noch nicht abgeschlossen ist oder ein Nutzungsentgelt bzw. eine fällige Bonusauszahlung offen ist, ist die Löschung erst danach möglich; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Nutzungsentgelte bleiben von der Kündigung unberührt. Welche Daten nach der Löschung aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden, regelt die Datenschutzerklärung.

12.3 Kündigung durch den Plattformbetreiber: Der Plattformbetreiber kann unvollständige oder über mindestens sechs Monate inaktive Konten löschen. Aktive Konten werden nur aus sachlichem Grund gesperrt oder gekündigt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Händler falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, seinen Gewerbenachweis nicht erbringt oder wiederholt gegen diese AGB verstößt.

13. Änderung dieser AGB

Der Plattformbetreiber kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Über Änderungen werden Händler mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform informiert.

Bei wesentlichen Änderungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Händlers erforderlich. Bei unwesentlichen Änderungen gilt Schweigen nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung; darauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die sachlich zuständige Gerichtsbarkeit am Sitz des Plattformbetreibers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, da die Nutzung von autogebot.at ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 1 UGB offensteht.

14.3 Datenschutz: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung von autogebot.at enthalten.

14.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.